Elektronische Rechnungen


Elektronische Rechnung –
Anforderungen an den Versender


Die elektronische Rechnung muß mit einer qualifizierten Signatur versehen sein.


Elektronische Rechnung –
Anforderungen an den Empfänger


Elektronische Rechnung –
Praxis 
Wenn der Empfänger ein GDPDU konformes Archiv betreibt, kann auch der Empfänger Kosten sparen, da er die eingehenden Rechnungen nicht mehr einscannen muß. Die per Mail oder anderer Form elektronisch Übermittelte Rechnung kann er ohne Umwege in sein Archiv einstellen. 

Erhält ein Empfänger eine elektronsich Versandte Rechnung und hat kein elektronisches, GDPDU konformes Archiv, wird er die Rechnung ausdrucken und körperlich archivieren. Ein Prüfer kann niemals feststellen, ob die Rechnung beim Empfänger oder beim Versender ausgedruckt wurde. Der Kunde hat also keinen Mehraufwand gegenüber dem normalen Rechnungsversand. 


Elektronische Rechnung –
Rechtliches
Theoretisch kann der Vorsteuerabzug beim Kunden gestrichen werden wenn die oben genannten Regeln nicht beachtet werden. Praktisch wird dieses aber so gut wie nicht vorkommen. Ein Prüfer wird sich stichprobenartig bei Lieferanten erkundigen, ob diese Rechnungen. Sollte ein nicht steuerehrliches Unternehmen geprüft werden so wird der Prüfer sicher an ganz anderen Stellen aufmerksam. Außerdem ist bei einem Betrugsverdacht die Übermittlung der Rechnung sicher nicht der Knackpunkt. 


Quellen


Wrocklage Intermedia
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